Versorgungswerk der Handwerksbetriebe in Südostbayern e.V.



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Versorgungswerk der Handwerksbetriebe
in Südostbayern e.V.
Riederstr. 4 


84079 Bruckberg


Tel:  087197478377

E-Mail: 

info@versorgungswerk-südostbayern.de

Kontakt

Wichtiges!




Zum Jahresende sind wieder viele Versicherungsvermittler auf der Suche nach


Umsatz!


Unternehmer werden immer wieder mit dem THEMA „Steuern sparen“ oder


neuerdings in sozialen Medien mit dem Argument STEUERN in PRIVATVERMÖGEN


umwandeln oder setzen Sie Ihren ETF Sparplan von der Steuer ab angesprochen


Wir möchten hier ganz klar informieren


Hierbei handelt es sich um sogenannten BASISRENTEN.


DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 

  1. In einem Vertrag für eine Basis / Rürup Rente verstecken sich meist hohe Abschlusskosten.
  2. Rürup-Verträge sind nicht kündbar. Sie können lediglich beitragsfrei gestellt werden.
  3. Verträge für die Rürup-Rente können im Regelfall nicht vererbt werden.
  4. Es besteht kein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Die angesparte Summe kann also nur als LEIBRENTE bezogen werden.
  5. LEIBRENTEN bei Versicherungen werden durch den Rentenfaktor bestimmt dieser liegt im Schnitt ca. bei 26 das bedeutet

       haben Sie zum Renteneintritt zum Beispiel 10.000 Euro erhalten Sie 26 Euro im Monat also rund 312 Euro im Jahr.

       Sie müssen also sehr alt werden, um Ihr Geld auch wirklich wieder zu erhalten. Im Todesfall ist das Geld nach Ende der

       Rentengarantiezeit weg.






Mitarbeiterfindung und - bindung


Bei Mitarbeiterfindung und -bindung bewegt sich Deutschland noch immer auf dem Niveau eines Entwicklungslandes. 

Lediglich 15% der Mitarbeiter geben an, Ihrem Arbeitgeber gegenüber loyal zu sein und sich mit der Unternehmenskultur zu identifizieren. 


Wir haben uns angeschaut, wie es die Großen machen. Was machen Unternehmen, wo eine sehr hohe Mitarbeiterbindung vorherrscht, im Bereich der bAV (betriebliche Altersversorgung) anders oder besonders und wie können Sie dieses Konzept als Handwerksbetrieb ebenfalls umsetzen.


Die Vorreiter bieten Ihren Mitarbeitern eine höchst lukrative und flexible betriebliche Altersversorgung an.

Unser Kooperationspartner, ein gerichtlich zugelassener Rentenberater und bAV Sachverständiger, erläutert in seinem Vortrag, wie Sie das Konzept der Großen in Ihrem Unternehmen erfolgreich ein- und umsetzen können.


Haftungsrisiken in der betrieblichen Altersversorgung -


das betrifft jeden Betrieb !


… die Mitarbeiter darüber informieren, dass Sie ein Anrecht auf betriebliche Altersversorgung haben,

dann einfach eine Versicherung abschließen, das dokumentieren und die Haftung hat sich erledigt?

Klingt einfach und locker ! Aber stimmt das auch?

BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG (bKV)





        Was ist eine betriebliche Krankenversicherung (bKV)?

  • Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung, die Sie für Ihr Personal als Kollektivvertrag abschließen.  Dies ist bereits ab 3 Personen möglich
  • Die bKV steigert natürlich die Attraktivität Ihres Unternehmens für Ihre Mitarbeiter. 
  • Sie übernehmen die Versicherungsbeiträge und können diese als Betriebsausgaben absetzen. 
  • Auch als Sachbezug ist diese Leistung möglich 
  • Ihr Personal genießt in der bKV eine individuelle Gesundheitsvorsorge – mit sofortigem Versicherungsschutz, ohne Gesundheitsprüfung auch bei bestehenden Vorerkrankungen und laufenden Behandlungen.
  • Es sind sogenannte BUDGETTARIFE möglich oder auch speziell das Zusammenstellen von gewünschten Leistungen








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